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FAQ
1. Was in dem Fall, wenn ich das Auto nicht mit vollem Tank zurückgebe?
Nach der Abmachung gilt, dass wir die fehlende Treibstoffmenge für den Preis 6 PLN/Liter nachtanken.
2. Welche Möglichkeiten gibt es, für das Leihen des Fahrzeugs zu bezahlen?
Es gibt 3 Möglichkeiten:<br>1. mit Bargeld bei Fahrzeug Ausgabe (wir können die Bezahlung in verschiedenen Valuten Annehmen – EUR, GBP, USD)<br>2. mit Kreditkarte (bei Fahrzeug Ausgabe)<br>3. online / mit einer Banküberweisung
3. Gibt es die Möglichkeit das Fahrzeug in den Nachtstunden zu Abholen?
Ja, es gibt die Möglichkeit, (wir bringen und holen die Fahrzeuge ab) aber in den Nachtstunden zwischen 21:30 Uhr und 06:030 Uhr wird zusätzliche Gebühr in Höhe 50,00 PLN fällig.
4. Wird eine Gebühr für den zweiten Fahrer erhoben?
Der zweite Fahrer ist kostenlos (wird keine Gebühr erhoben)
5. Was kostet die Verleihung eines Kindersitzes?
Das Kindersitz ist kostenlos (wir besitzen Wiegen, Kindersitze, Untersetzer)
6. Wie sieht die Sauberkeitszustand des Fahrzeugs?
Der Kunde soll das Fahrzeug in dem gleichen zustand zurückgeben, wie er es bekommen hat. Im Fall der Rückgabe eins verschmutzten Fahrzeugs, wird zusätzlich eine Gebühr für die Reinigung erhoben.
7. Wird eine Kaution für das Fahrzeug bei der Verleihung erhoben?
Wir erheben eine Kaution für den Treibstoff 500,00 PLN/150,00 EURO/100,00 GBP. Bei Bezahlung Mit der Kreditkarte wird keine Kaution erhoben.
8. Wie soll man sich verhalten im Fall eines Defektes des geliehenen Fahrzeugs?
Im Fall eines Defektes am Fahrzeug sind Sie verpflichtet sofort, ohne Verzögerung die Verleifirma zu benachrichtigen, und den Defekt unter unsere Anleitung zu beseitigen. Genaue Details bekommen Sie unter Telefonnummer: 501085470 rund um die Uhr. Im Fall einer Beschädigung des Reifens, in der Benutzungszeit des Fahrzeugs, der Leihender ist verpflichtet die Schäden zu beseitigen vor der Fahrzeug Abgabe.
9. Wie soll man sich im Fall eine Kollision oder Unfall verhalten?
Im Fall einer Kollision oder Unfalls soll man sofort, ohne Verzögerung die Verleihfirma zu informieren, sich Verhalten nach Verkehrsregeln und das Fahrzeug vor weiteren Beschädigungen zu sichern. Der Leihender ist verpflichtet, das Ereignis schriftlich zu verfassen, daten zu sichern wie die Kennzeichen des anderen Fahrzeugs, Versicherung snummer, daten vom Fahrer, (Name, Adresse, Personalausweisnummer, Führerscheinnummer, Telefonnummer) herstellen von einer Beschreibung des Vorgangs und Benachrichtigung der Polizei.
10. Besteht eine Möglichkeit in der Zeit des Verleihs ein anderes Fahrzeug zu bekommen?
Wenn das Fahrzeug aus unabhängigen Ursachen aus dem Verkehr gezogen wird, im ganzen Gebiet des Landes, steht es Ihnen ein anderes Fahrzeug zu, mit dem gleichen Standard oder im Fall keiner Möglichkeit bekommen Sie für die nicht ausgenutzte Leihzeit das Geld zurück. Darüber hinaus stehen dem Leihnemer keine anderen Ansprüche gegenüber der Verlehfirma zu.<br>
11. Welchen Konsequenzen unterliegt der Leihnemer im Fall einer Kollision oder Unfalls?
Im Fall einer unverschuldeten Kollision oder Unfalls trägt der Leihnemer keine Kosten, aber im Fall eine Verschuldung , trägt der Leihnemer eigene Kostenbeteiligung, die betragen bei Fahrzeugen der Gruppe A,B-500,00 PLN+VAT, bei Fahrzeugen der Gruppe C,D-1000,00 PLN+VAT und bei Fahrzeugen anderen höheren Gruppen 2000,00 PLN+VAT (Gruppe E, SUV, Crossover, Premium)
Es gibt auch die Möglichkeit ohne eigene Beteiligung – durch das Abschließen einer Zusatzversicherung, die beträgt 25,00 PLN für Fahrzeuge der A,B Gruppe, 30,00 PLN der C,D Gruppe, 40,00 PLN der E,SUV, Crossover Gruppe und 50,00 PLN für Fahrzeuge der Premiumgruppe.
Im Fall, des Führens eines Fahrzeugs unter dem Alkoholeinfluss, oder Rauschmittel, der Leihnemer trägt alle kosten der Fahrzeugreparatur und des Fahrzeugausfalls für die Zeit der Instandsetzung des Fahrzeugs.
12. Wie reguliert sind Fragen in der Sache der Verkehrsstraffen?
In der Nutzungszeit des Fahrzeugs sind Sie verpflichtet für die Parkgebühren, Straffzetteln, Abschleppkosten und andere Kosten, die durch nicht einhalten der Verkehrsregeln aufkommen. Wenn, in der Zeit der des Leihens wird eine Überschreitung der Verkehrsregeln festgestellt wird, und die Verleihfirma durch Polizei oder andere Dienste benachrichtigt wird, behalten wir uns vor, den Leihnemer mit zusätzlicher Gebühr in Höhe 50,00 PLN+VAT für jede Überschreitung der Verkehrsregeln zu belasten, auch im Fall nach dem Verleih benachrichtigt werden.
13. Besteht die Möglichkeit das Fahrzeug an einem anderen Ort zurück zu geben, als im Vertrag festge
Ja, nach Absprache mit der Verleifirma, über den neuen Ort der Rückgabe und unsere Zustimmung.